Schadensfall – was nun?
Ich biete Ihnen hier einen allgemeinen Überblick, was Sie bei einem Versicherungsschaden auf jeden Fall beachten müssen und wie Sie diesen richtig melden:
Pflicht der Schadenminderung
- Als Versicherungsnehmer haben Sie die Pflicht, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
- Geht vom entstandenen Schaden aber keine weitere Gefahr aus, dann warten Sie mit Reparaturmaßnahmen, bis ein Gutachter den Schaden besichtigt hat
Dokumentieren Sie den Schadensfall
- Sie sollten den Schaden bestmöglich dokumentieren
- Machen Sie so viele Fotos wie möglich
- Listen Sie alle beschädigten oder entwendeten Gegenstände bzw. Beschädigungen auf
- Bewahren Sie beschädigte Gegenstände, am besten bis zur Schadenerledigung, auf
Informieren Sie mich unter
- Schicken Sie alle Schadensunterlagen, Fotos, Rechnungen und sonstige wichtige Dokumente mit Angaben u. a. Name des Schadensverursachers und des Geschädigten, Versicherungsnummer, Zeitpunkt und -ort des Schadens sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs an office@pm-agentur.at
Zusätzlich sollten Sie bei Schäden im Bereich KFZ, Brand, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser noch folgendes beachten:
- Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie, wenn nötig Erste Hilfe und benachrichtigen Sie den Rettungsdienst
- Sichern Sie Beweise, indem Sie den Unfallort fotografieren. Auch die Bremsspuren, Glassplitter und Schäden an Gegenständen sollten fotografiert werden.
- Dokumentieren Sie den Unfall durch das Festhalten sämtlicher schadensrelevanter Daten – am besten durch das Ausfüllen des Europäischen Unfallberichtes. (als PDF-Datei öffnen)
- Machen Sie eine genaue Unfallskizze
- KFZ-Haftpflicht: es besteht eine polizeiliche Anzeigenplicht bei Personenschäden
- KFZ-Kasko: es besteht eine sofortige polizeiliche Anzeigenpflicht bei Diebstahl, Vandalismus, Brand, Park- und Wildschäden
Sollten Sie keinen Europäischen Unfallbericht zur Hand haben notieren Sie
- Datum, Ort, Uhrzeit des Unfalls, entstandene Schäden und Kennzeichen der Fahrzeuge
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Halter, Fahrzeuglenker und der Verletzten (Lassen Sie sich vom Unfallgegner unbedingt FS, Reisepass oder Personalausweis zeigen)
- Verfassen Sie einen Unfallbericht und machen Sie eine genaue Unfallskizze
- Wichtig ist nur, dass dieses Protokoll am Ende von allen Beteiligten unterschrieben wird
Tipp: Schuldanerkenntnisse sollten in einem Unfallbericht auf keinen Fall ausgesprochen und unterschrieben werden!
- Alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr und erstatten Sie eine polizeiliche Anzeige
- Alarmieren Sie sofort die Polizei und erstatten Sie Anzeige
- Machen Sie Fotos, vermeiden Sie aber etwas in der Wohnung zu berühren oder zu verändern, bevor die Polizei eingetroffen ist
- Sichern Sie die Einbruchstelle, damit es zu keinen weiteren Schäden kommt
- Sperren Sie Scheckkarten, Kreditkarten, Konten usw.
- Nach dem Einbruch sollten Sie möglichst zeitnah eine Liste anfertigen, in der alle gestohlenen und beschädigten Gegenstände aufgelistet werden.
Tipp: Es ist ratsam, dass man seine Wohnung bzw. seine Wertgegenstände fotografiert. Sollte tatsächlich der Ernstfall eintreten und man wird Opfer eines Einbruchdiebstahls, lässt sich so gegenüber der Versicherung besonders glaubhaft darlegen, was entwendet wurde. Bei teuren Anschaffungen ist es zudem immer empfehlenswert, auch die Kaufbelege als Nachweis aufzubewahren.
- Unterbrechen Sie die Wasserversorgung (inkl. Hauptwasserleitung)
- Sichern Sie die Schadensstelle, um weitere Schäden zu vermeiden
- Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
- Bei der „qualifizierten“ Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist: 1 Jahr
- Unfallversicherung – Geltendmachung Invaliditätsanspruch: dieser muss meist innerhalb von 15 Monaten ab Unfalltag ärztlich bestätigt beim Versicherer geltend gemacht werden
- Gesetzliche Bestimmung für die Fälligkeit der Versicherungsleistung: § 11 VersVG